Der Arbeitsmarkt boomt. Insbesondere für Qualifizierte sind die Aussichten gut. Aber was passiert eigentlich, wenn die Gesundheit nicht mehr mitspielt?
Die meisten Beschäftigten haben dann Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente vom Staat. Wer weniger als drei Stunden irgendeiner Tätigkeit nachgehen kann, erhält eine volle Rente fällig. Beträgt die Arbeitsfähigkeit drei bis unter sechs Stunden, gibt es eine halbe Rente. Auskömmlich sind sie beide nicht. Zudem verlangen die Vorschriften, dass man jede mögliche Arbeit ausführt – unabhängig von beruflicher Qualifikation und Stellung. Dann kann der Weg aus der Chefetage in die Pförtnerloge führen.
Schutz vor finanziellem Abstieg bietet eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) – allerdings nur, wenn die versicherte Rente ausreichend hoch ist. Die Versicherungsprämie richtet sich nach Alter, Laufzeit, Gesundheitszustand, Beruf und natürlich den versicherten Leistungen. Wer nicht mehr ganz gesund ist, hat oft Schwierigkeiten, noch einen passenden Vertrag zu bekommen. Besonders kritisch bewerten die Versicherungsgesellschaften Allergien, Herz- und Kreislaufbeschwerden sowie Probleme mit dem Bewegungsapparat. Je nach Schwere der Erkrankung werden Prämienzuschläge fällig oder Leistungen aufgrund von Vorerkrankungen ausgeschlossen. Im schlimmsten Fall erhalten Antragsteller*innen gar keinen Versicherungsschutz. Spätestens dann kommen alternative Lösungen wie Grundfähigkeitsschutz oder Versicherungen bei schweren Krankheiten („Dread Disease“) in Betracht.
Abhängig von Beruf und Qualifikation variiert auch die Prämie. Für Akademiker und Tätigkeiten im Büro ist sie besonders günstig. Teuer wird es hingegen bei schwerer körperlicher Arbeit und gefährlichen Tätigkeiten, ob als Altenpfleger, Schornsteinfeger, Gerüstbauer oder Physiotherapeut. Einmal abgeschlossen, schützt der Vertrag auch nach einem Berufswechsel. Wer durch Krankheit oder Unfall im zuletzt ausgeübten Beruf weniger als 50 % arbeiten kann, bekommt die vereinbarte Rente. Dieser Berufsschutz ist das hervorstechende Merkmal einer BU-Versicherung. Kein anderer Vertrag kann da mithalten, auch die gesetzliche Rentenversicherung nicht. Die hat den Berufsschutz schon vor Jahren für alle abgeschafft, die nach dem 1.1.1961 geboren wurden. Ein weiterer Vorteil der BU-Rente: Ihre Höhe kann frei vereinbart werden.
Einige Tarife bieten die Option, eine versicherte Rente ohne Gesundheitsprüfung zu erhöhen, wenn bestimmte Anlässe eintreten (z. B. Heirat, Hauskauf, Geburt eines Kindes oder Gehaltssprung). Eine Dynamikklausel sorgt für Inflationsschutz. Bei der Auswahl eines Versicherers spielen finanzielle Stabilität und Erfahrung eine große Rolle. Er sollte schon länger auf diesem Gebiet tätig sein und solide kalkulieren. Der auf den ersten Blick günstigste Versicherer ist oft nicht der beste.